Beauftragung zur Leitung von Begräbnisfeiern

Am Sonntag, 11. Jänner – Fest der Taufe des Herrn – wird Dorothea Andergassen Anderlan, Marie Sophie Haerdtl Goëss-Enzenberg und Markus Felderer von Dekan Alexander Raich die Beauftragung des Herrn Bischofs Ivo Muser zum regelmäßigen Dienst als Leiterin und Leiter von Begräbnisfeiern überreicht. Beim Pfarrgottesdienst um 8.30 Uhr in der Kalterer Pfarrkirche werden sie der Pfarrgemeinde vorgestellt und in den Dienst eingeführt. Die Beauftragung gilt bis zum Fest Christkönig am 24. November 2030.

Die Begräbnisleiter/innen haben den zweijährigen Kurs in Brixen abgeschlossen und werden Begräbnisfeiern leiten und mithelfen, für die Toten Sorge zu tragen und den Hinterbliebenen Trost und Hoffnung zu spenden. Durch Taufe und Firmung sind alle berufen, daran mitzuwirken, Tote zu begraben und Trauernde zu trösten. Mit der Leitung von Begräbnisfeiern übernehmen sie einen besonderen Dienst, zu dem sie die Kirche aufgrund ihrer Taufberufung ermächtigt.

Wann kommen sie zum Einsatz? Grundsätzlich wird am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag beim kirchlichen Begräbnis eine Eucharistie (Hl. Messe) gefeiert, am Donnerstag und Samstag eine Wortgottesfeier. Manchmal kann von dieser Regelung natürlich abgesehen werden. Wenn sich die Angehörigen beim Bestatter melden, möge bei diesem ersten Gespräch schon gesagt werden, ob sie eine Heilige Messe oder eine Wortgottesfeier wünschen. Dies ist eine Hilfe zur besseren Planung der Begräbnisfeier.

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